Wir beraten Städte, Gemeinden, Zweckverbände und kommunale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts. Wir verstehen uns als „outgesourctes Rechtsamt“ und unterstützen kommunale Entscheidungsträger schnell, zielorientiert und überzeugend. Als erfahrene Berater und Vertreter sind wir mit den landesrechtlichen Spezifika vertraut und kennen die verwaltungsgerichtlichen Besonderheiten.
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