18.11.2024
HOAI 202X – Kommt die lang ersehnte „Tariferhöhung“ für Architekten und Ingenieure?
Die letzte umfassende Reform der HOAI liegt über zehn Jahre zurück. Seither haben sich die rechtlichen bzw. technischen Anforderungen an Gebäude als auch die Planungs- und Bauprozesse erheblich verändert. Die Ampel-Koalitionäre planten daher eine grundlegende Novelle der HOAI, die den aktuellen Bedürfnissen gerecht werden sollte. Ziel war es, Digitalisierung und Nachhaltigkeit auch monetär zu fördern und zugleich eine angemessene Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen sicherzustellen.
Durch den Ampel-Bruch dürfte sich die Reform auf unbestimmte Zeit verzögern. Laut den Aussagen aus Regierungskreisen stehen andere Vorhaben auf der Prioritätenliste weiter oben, sodass die HOAI-Novelle trotz positiver Resonanz mglw. zurückstecken muss. Die künftige Bundesregierung hätte die Möglichkeit, die bisher abgeschlossenen Berichte und Gutachten als Grundlage für eine Neuauflage zu verwenden. Dies erscheint durchaus realistisch, weshalb wir Ihnen die wesentlichen Ergebnisse des bisherigen Reformprozesses vorstellen möchten:
- Anpassung der Honorarsätze: Alle Honorartafeln sollen auf die aktuellen Kostenentwicklungen und spezifischen Marktanforderungen überprüft und angepasst werden. Eine zentrale Neuerung stellt die geplante Einführung einer Preisindexregelung dar, die sicherstellen soll, dass die Honorartafeln dynamisch an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden, um die Inflation oder steigenden Baukosten zu berücksichtigen. Diese Dynamisierung betrifft insb. die flächenbezogenen Honorartafeln, da diese aufgrund ihrer statischen Berechnungsbasis (Abrechnungsgrundlage ist der Grundstückswert) häufig nicht die tatsächlichen Baupreissteigerungen widerspiegeln. Zudem werden die bestehenden Honorartafeln hinsichtlich der Prozentsätze der anrechenbaren Kosten angepasst, sodass eine gerechte und marktorientierte Vergütung gewährleistet werden kann.
- Leistungsbilder: Alle bereits existierenden Leistungsbilder sollen modernisiert und synchronisiert werden. Insb. soll eine Harmonisierung zwischen den Leistungsbildern der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung erfolgen. Zusätzlich soll ein neues Leistungsbild „Städtebaulicher Entwurf“ eingefügt werden. Anders als bei der reinen Objektplanung von Einzelbauwerken oder Bauwerken auf einem Grundstück liegt beim städtebaulichen Entwurf der Fokus auf der übergeordneten Planung und Gestaltung ganzer Quartiere, Stadtteile oder urbaner Räume.
- Nachhaltigkeit: Auch die Integration der Nachhaltigkeit in die Leistungsbilder ist eines der Hauptziele des Projekts, da die Planer ökologische, ökonomische und soziale Aspekte stärker berücksichtigen müssten, was es monetär abzubilden gilt. Eine Definition des Begriffs „Nachhaltigkeit“ in § 2 Abs. 9 HOAI soll helfen.